Die private Krankenversicherung

Was ist eine private Krankenversicherung?
In Deutschland existieren zwei Versicherungsgruppen, die das Risiko "Krankheit" absichern: die gesetzlichen Krankenversicherungen und die privaten Krankenversicherungen. Es wird hier von gesetzlichen Krankenversicherungen gesprochen, weil hier der Staat starken Einfluss ausübt und jeder Arbeitnehmer hier zunächst zwangsversichert wird. Das Leistungspaket und die Beiträge werden stark vom Staat mitbestimmt und die gesetzlichen Krankenkassen haben nur geringen eigenen Gestaltungsspielraum. Die privaten

Wann ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich?
Jeder der ein über ein bestimmtes Einkommen verdient (zurzeit 47.250 €), hat die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen. Mit Wirkung zum 01.01.07 ist ein Wechsel erst dann möglich, wenn volle drei Jahre über diesem Betrag verdient wurde.

Wann macht eine private Krankenversicherung Sinn?
Das hängt von Ihnen ab! Es gibt viele Rechnungen und Vergleiche, doch meistens sind diese nicht umfassend und passen selten zur eigenen Situation. Zudem sind Vergleiche auch extrem schwierig, da die privaten Krankenversicherungen keinen standardisierten Leistungskatalog (wie die gesetzlichen Krankenkassen) haben. Bei den meisten Vergleichen kommt heraus, dass sich eine private Krankenversicherung nur für Singles, junge Männer ohne Kinder oder Beamte lohnt. Hier wird häufig der Preis verglichen und weniger die Leistung. Möchte ich meinen Kindern beispielsweise einen besseren Schutz als in der gesetzlichen Krankenversicherung bieten, dann lohnt sich dieser Beitrag eventuell. Denn wird in solchen Fällen eine Zusatzversicherung - ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung - abgeschlossen, werden ähnliche Beiträge fällig. Gleichzeit werden Beitragsrückerstattungen durch die private Krankenversicherung kaum eingerechnet, was ebenfalls das Bild verfälscht.

Bei der Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung sollten also folgende Punkte berückichtigt werden:
- Eigene Wünsche und Bedürfnisse (möchten Sie eine optimale Versorgung, bevorzugte Behandlung, etc. oder reicht Ihnen eine Grundabsicherung aus).
- Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung
- Höhe der Beiträge für in Frage kommende private Krankenversicherungen mit ähnlichem Leitungskatalog
- (Eigene) Erwartung an die Entwicklung der Beiträge (Frage: Welche Beiträge werden schneller steigen
- die für die gesetzliche oder die private Versicherung?)
- Vergangenheitswerte der privaten Krankenversicherung (s.h. ausführlichen Katalog weiter unten)

Im folgenden finden Sie einige Gründe, die gegen oder für eine private Krankenversicherung sprechen:
+ die private Krankenversicherung sind privat organisiert und unterliegen so einem gewissen Wettbewerbsdruck
+ der Leistungskatalog kann nachträglich nicht ohne Ihre Zustimmung geändert werden. Dies ist in der gestzlichen durchaus möglich und im Falle von Vorerkrankungen ist dann meist eine zusätzliche private Versicherung nicht möglich.
+ es werden Altersrückstellungen gebildet, die einen zu starken Anstieg der Beiträge verhindern sollen. + das Leistungspaket ist individuell zusammenstellbar.
+ es werden nur gesunde Kunden aufgenommen, was die Kostenstruktur positiv beeinflusst. - die Beiträge können jederzeit angepasst werden.

- in Einzelfällen kommt es zu Schwierigkeiten mit der Versicherung, weil diese die Kosten nicht übernehmen möchte.
- ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist meist nicht mehr möglich.
- ein Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung ist schwierig (hier sind aber mit der Gesundheitsreform Änderungen zu erwarten).
- bei Arbeitslosigkeit ...
- bei Berufsunfähigkeit ...
- Kinder und Ehepartner müssen gegebenenfalls extra versichert werden und in diesen Fällen, fallen zusätzliche Beiträge an.

Die Berufsunfähigkeitsabsicherung

Was ist eine Berufsunfähigkeitsabsicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn Sie nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können. Ganz wichtig: Es geht hier um Ihren Beruf!
Es gilt hier sehr fein zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Für beide Fälle existieren eigene Versicherungen. Die Erwerbsunfähigkeit greift dann ein, wenn Sie gar nicht mehr in iregendeinem Beruf arbeiten können.
Erkrankt beispielsweise ein Tischler an einer Holzallergie, kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Deswegen ist er aber noch lange nicht erwerbsunfähig, da er ja z.B. als Wachmann arbeiten könnte.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt also wesentlich später als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, weshalb diese dann auch wesentlich billiger ist.

Warum eine Berufsunfähigkeitsabsicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert für Sie einen ganz wichtigen Bereich ab: Das Risiko zeitweise oder sogar für immer nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten zu können!

Sie brauchen sich nur in ihrem Bekannten- und Freundeskreis einmal umzuhören, wer schon welche Unfälle, Krankheiten oder sonstige Leiden gehabt hat. Meist werden Sie dort auch auf Menschen stoßen, die eine gewisse Zeit oder sogar bis zur Rente nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Dies kann wegen einer so schweren Krankheit wie Krebs geschehen sein oder auch einfach durch eine einfache Allergie. Wenn eine Friseuse beispielsweise mit 25 Jahren eine Allergie gegen Shampoo bekommt, wird sie ihren Beruf bis zur Rente nicht mehr ausüben können.

Genau in solchen Fällen tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. In dem Vertrag zwischen einer Versicherung und Ihnen wird meist eine feste monatliche Rente vereinbart, die bei einem Schadensfall gezahlt wird.

Die größte Hürde für einen solchen Vertrag bilden die Gesundheitsfragen. Die Versicherung will sich ein genaues Bild von Ihrem Gesundheitszustand machen. Dazu müssen neben den allgemeinen persönlichen Daten (Name, Alter, Adresse, etc.) genaue Angaben über bereits vorhandene Krankheiten, Krankenhausaufenthalte, Allergien usw. gemacht werden. Sollte eine Versicherung das Risiko als zu hoch einschätzen, wird diese Ihren Antrag ganz ablehnen, einen Ausschluss fordern oder einen höheren Beitrag. Unter Risiko versteht die Versicherung die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines durch Sie verursachten Schadensfalls, der letztlich Geld kosten wird. Haben Sie beispielsweise bereits Krebs gehabt, dann können Sie davon ausgehen, dass keine Versicherung Sie annehmen wird. Die Versicherungsgesellschaft vermutet, dass aufgrund Ihres Krebsleidens ein höheres Risiko für die Versicherung besteht.

Jede Versicherung prüft dieses Risiko nach eigenen Kriterien. Die eine Versicherung beispielsweise könnte Sie ablehnen, wogegen Sie die andere trotz der gleichen Gesundheitsangaben akzeptiert.

Gerade jüngere Menschen – die noch keine Vorerkrankungen haben – sehen keinen Sinn in der Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie ja noch kerngesund sind. Eine spätere Absicherung wird noch als vollkommen ausreichend angesehen, da sie zum einen glauben, nicht selber krank zu werden, und zum anderen nicht die hohen Beiträge bezahlen möchten. Sicherlich ist die Wahrscheinlichkeit als junger Mensch krank zu werden geringer – das hilft einem aber kaum, wenn man selbst zu den Betroffenen gehört.
Und das wichtigste: Solange man gesund ist, bekommt man überhaupt einen Berufsunfähigkeitsschutz! Wie bereits erwähnt, kann die Versicherung einen Antrag auch ablehnen. Sie ist nicht gezwungen, irgendjemanden aufzunehmen – wie in der gesetzlichen Sozialversicherung.Also kann eine etwas paradoxe Situation entstehen: Derjenige, der den Schutz am nötigsten hätte, bekommt ihn nicht mehr – und das gilt für das ganze übrige Leben.


Welche Formen der Berufsfähigkeitsabsicherung gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Eine eigenständige BU (=Berufsunfähigkeitsversicherung), eine BU, die mit anderen Versicherungsleistungen gekoppelt ist und eine Beitragsfreiung im Falle der BU für bestimmte Versicherungsverträge.

Die eigenständige BU
In diesem Fall schließen Sie einen Vertrag mit einer Versicherung ab, indem nur der Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert wird. Eine monatliche fixe Rente oder in seltenen Fällen auch zusätzlich ein Einmalbetrag werden hier fest vereinbart.
Meistens werden Sie die Beiträge monatlich zahlen. Viele Vesicherungn bieten auch andere Zahlungsweisen an (z.B. vierteljährlich oder halbjährlich). Unter Umständen sind die Beiträge dann etwas billiger.
Steuerlich dürfen Sie die BU als Sonderausgaben geltend machen. Bei vielen Arbeitnehmern ist dies aber nicht möglich, weil nur ein begrenzter Betrag für BU und andere Risikoabsicherungen zusammen besteht. Dieser wird meistens schon durch die Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft.

Die gekoppelte BU
Bei vielen Vermittlern ist die gekoppelte BU ein beliebtes Produkt, weil sich hier mehr Geld verdienen lässt. Für zwei oder mehr Produkte gibt es halt auch eine höhere Provision. Dennoch kann eine Kopplung einer BU mit einem anderen Versicherungsprodukt Sinn machen.
Folgende gekoppelte Angebote lassen sich finden:

1. BU + Todesfallschutz
Hier wird mit der BU gleichzeitig eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Im Todesfall zahlt also die Versicherung einen Betrag X an Person Y (z.B. die Lebensgefährtin), die im Vertrag namentlich aufgeführt ist. Einige Versicherungen bieten keine eigenständige BU an, sondern lediglich diese Form als "Minimalangebot". Für Sie als jemand, der Bu Absicherung sucht, kann dies zweitrangig sein. Wenn eine solches Angebot im Vergleich zu einer eigenständigen BU (mit den gleichen Leistungen) billiger ist, dann kann man diesen Zusatznutzen mitnehmen.
Als Verkaufsargument wird gerne die Absicherung der Angehörigen (gerade wenn Kinder da sind) angeführt. Der in diesen BUs vereibarte Todesfallschutz ist aber meistens nicht wirklich ausreichend, um eine vollständige Absicherung der Angehörigen zu gewährleisten.
Von einer Erhöhung des Todesfallschutzes innerhalb eine BU-Absicherung kann nur abgeraten werden. Es gibt eigenständige Versicherungen für dieses Risiko, die sich dann in ihrer Höhe den jeweiligen Lebensumständen anpassen lassen. Selten wird über das ganze Arbeitsleben oder darüber hinaus der gleiche Todesfallschutz benötigt.

2. BU + Altersvorsorge
Auch hier existieren noch zahlreiche Varianten. So gibt es eine BU mit einer kapitalbildenen Lebensversicherung, einer BU mit fondsgebundenen Lebensversicherung, eine BU mit einer Basisrente (auch Rüruprente), etc. .
Diese Produkte setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen:
BU-Vertrag + Sparbeitrag für Altersvorsorge (+ Todesfallschutz)
In den beiden Lebensversicherungen ist immer ein Todesfallschutz mitvereinbart, bei der Basisrente nicht.

3. BU + Geringem Sparanteil (=Beitragsrückerstattung)
Diese Form der BU könnte man auch unter Punkt 2. anführen, trifft diesen aber nicht ganz. Dieses Angebot wird häufig mit den Argumenten/ Versprechen von Vermittlern angeboten, dass Sie ihre Beiträge am Ende der Laufzeit zurückbekommen oder sie zusätzlich Geld für ihre Rentenzeit erhalten , etc.. Letztlich ist dieses alles Augenwischerei: Machen Sie sich bitte nichts vor und glauben, dass Ihnen eine Versicherung etwas schenkt. Wenn Sie etwas am Ende erhalten, dann haben Sie dieses auch selbst bezahlt. Bei dieser Form der BU besteht der Vertrag mit der Versicherung aus der eigentlichen BU-Versicherung und einem geringen Sparanteil. Der Sparanteil wird dann angelegt und Sie erhalten am Ende des Vertrages die erwirtschaftete Summe. Nach den Kalkulationen der Versicherungen entspricht diese Summe etwas mehr als den insgesamt gezahlten Beiträgen. So ein Produkt lässt sich sehr gut verkaufen und viele Kunden sich der tatsächlichen Gestaltung kaum bewusst.

Beitragsbefreiung im Falle der BU
Dies ist keine BU Absicherung, die Ihnen im Falle der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente garantiert. Hier übernimmt die Versicherung die Zahlung der Beiträge für ihre Versicherung während der veinbarten Laufzeit. Diese Form der BU-Absicherung wird häufig für Altersvorsorgeprodukte angeboten.
Aber auch hier gilt: Die Versicherung macht dies nicht umsonst! Wird dies vertraglich vereinbart, dann zahlen Sie diese Absicherung mit ihren Beiträgen.